Hilfsprogramme für Unternehmen in der Corona-Krise
Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft

Mit seinem „Corona-Soforthilfeprogramm“ für die Thüringer Wirtschaft will die Landesregierung allen Unternehmen unter die Arme greifen, die durch die COVID-19-Krise in wirtschaftliche Probleme geraten sind. Diese können eine Einmalzahlung zur Überwindung ihrer existenzbedrohenden Situation erhalten, die nicht zurückgezahlt werden muss. Aktive Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung bieten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Thüringer Aufbaubank. Sie alle haben Hotlines zur Beratung geschaltet. Den Kammern kann man zudem die ausgefüllten Anträge zur Vorprüfung zusenden. Sie werden danach unmittelbar an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet. Freiberufler schicken ihre Anträge direkt an die Thüringer Aufbaubank.
Hotlines zum „Corona-Soforthilfeprogramm Thüringen“:
Thüringer Aufbaubank: 0800 534 56 76
IHK Südthüringen: 03681 362-222
IHK Erfurt: 0361 3484-208
Handwerkskammer Erfurt: 0361 6707-8888
BBT Bürgschaftsbank Thüringen: 0800 0008327
Links zum Corona-Soforthilfeprogramm Thüringen mit allen Erläuterungen und Formularen:
Thüringer Aufbaubank
Corona-Soforthilfeprogramm IHK Südthüringen
Corona-Soforthilfeprogramm IHK Erfurt
Corona-Soforthilfeprogramm Handwerkskammer Erfurt
Präsentation zum Thüringer Schutzschirm für die Wirtschaft
Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf

Mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 bietet die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen, um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitsmarkt möglichst gering zu halten. Mittelständische sowie auch Großunternehmen mit krisenbedingt kurzfristigem Liquiditätsbedarf können es nutzen. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler müssen sich für eine Finanzierung aus den KfW-Programmen an ihre Hausbank wenden. Weitere Informationen bieten die Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Auch die Bürgschaftsbank Thüringen hat den Rahmen ihrer Hilfsprogramme erweitert: Neben der Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze bei BBT classic auf 2,5 Mio. EUR sind jetzt auch – im Rahmen der Bundesregelung Bürgschaften 2020 – Absicherungen mit einer 90%-igen Bürgschaftsquote in allen Programmen möglich. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum 31.12.2020.
Hotlines zu Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: 030 18615-1515
Kreditanstalt für Wiederaufbau: 0800 5399001
Links zu Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi
Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Faktenblatt KfW Sonderprogramm
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Die Finanzämter können die von der Krise gefährdeten Unternehmen entlasten. Hier sind Erleichterungen von Steuerstundungen möglich, unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und Verzicht auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020, wenn der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen der Coronakrise betroffen ist. Hierzu sind Anträge zu stellen. Die Modalitäten sind bei den zuständigen Finanzämtern zu erfragen.
Informationen zu steuerlichen Hilfen beim Bundesministerium der Finanzen BMF
Kurzarbeitergeld und Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen

Mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ will die Bundesregierung verhindern, dass Unternehmen bei Arbeitsausfällen durch die COVID-19-Krise Kündigungen aussprechen. Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Das gilt auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. Weitere Informationen bietet hierzu die Agentur für Arbeit vor Ort. Kurzarbeitergeld kann online beantragt werden. Dazu ist eine Registrierung beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur erforderlich.
Hotline: 0800 4555520
Informationen zum Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
Merkblatt Kurzarbeitergeld
Jobvermittlungsplattform Erntehelfer
Jobcenter Ilm-Kreis
Informationen rund um die Kinderbetreuung

Bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 sind die Thüringer Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft geschlossen. Für einen eng begrenzten Kreis von Kindern findet eine Notbetreuung statt. Das Bildungsministerium hat mit Wirkung ab Donnerstag, 26. März 2020, den Kreis der Kinder, für die eine Notbetreuung an Schulen und Kindergärten angeboten werden kann, angepasst. Alle aktuellen Informationen für Schulen, Kitas und Heimaufsicht/Erzieherische Hilfen bietet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Aktuelle Informationen beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Informationen, Kontakte, Links

Gesundheitsamt Ilm-Kreis
E-Mail: ges@ilm-kreis.de
Telefon: 03628 738501
Internet: www.ilm-kreis.de
Wirtschaftsförderung des Ilm-Kreises
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@ilm-kreis.de
Internet: www.ilm-kreis.de
www.ilm-kreis.de/corona
Informationen der Wirtschaftsförderung Ilm-Kreis zur Unterstützung von Unternehmen
Die neuen Regelungen für Unternehmen in Thüringen zusammengefasst auf der Website des Ilm-Kreises

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft TMWWDG
Hotline für Unternehmen: 0800 534 56 76
Internet: www.wirtschaft.thueringen.de
Präsentation zum Thüringer Schutzschirm für die Wirtschaft
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus in Thüringen
Thüringer Corona-Soforthilfeprogramme – Antragsfrist endet am 31. Mai 2020

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hotline: 03681 362-222
E-Mail: corona-hotline@suhl.ihk.de
Internet: www.suhl.ihk.de/coronavirus

