Hygiene- und Arbeitsschutz für die Thüringer Wirtschaft
Maßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte

Durch die schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum besteht die Gefahr eines steigenden Infektionsrisikos und wachsender Infektionszahlen. Um dennoch in weiten Bereichen die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern wieder zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard erlassen, der Arbeitgebern Sicherheit gibt, bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, zu zusätzlichen Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie konkretisierende, branchenspezifische Hygiene- und Arbeitsschutz-Regelungen aufgestellt, die insbesondere in Dienstleistungsbereichen mit hohem Personenkontakt zu beachten sind. Für alle anderen Unternehmen und deren Beschäftigte gelten allgemeine und tätigkeitsspezifische Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen, die ebenfalls vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz veröffentlicht sind.
Allgemeine und tätigkeitsspezifische Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen für Thüringen
Branchenregelungen für Thüringen
Für den Handel, Hotels und Gaststätten, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege sowie Physiotherapie und andere therapeutische Praxen gibt es konkretisierende Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Branchenregelung für den Einzelhandel
- Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungensowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung
- Branchenregelung für körpernahe Dienstleistungen
- Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe
- Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz bietet zudem weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:
- Schutzmaßnahmen für Beschäftigte auf Baustellen
- Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis
- Schutz- und Hygienemaßnahmen für Beschäftigte in Call-Centern, Großraumbüros u.ä.
Informationen, Kontakte, Links

Gesundheitsamt des Ilm-Kreises
Telefon: 03628 738 501
Sprechzeiten: siehe Website des Gesundheitsamts
E-Mail: ges@ilm-kreis.de
Zum Gesundheitsamt Ilm-Kreis
Informationen des Gesundheitsamts Ilm-Kreis zu Hygienekonzept und
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsstätten
Hinweis der Ordnungsbehörde des Ilm-Kreises zu Infektionsschutzkonzepten

Gesundheitsamt des Landkreises Gotha
Telefon: 03621 214-634
Sprechzeiten: siehe Website des Gesundheitsamts
Internet: www.landkreis-gotha.de
Telefonhotline zu Corona-Fragen
Landratsamt: 03621 214 414, corona@kreis-gth.de (Montag-Freitag 8-16 Uhr)

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Internet: www.tmasgff.de
Aktuelle Informationen zu Hygiene und Arbeitsschutz im Überblick
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Internet: www.thueringen.de/th7/tlv/index.aspx
Infotelefon zum Thema SARS-CoV-2:
0361 57-3815099,
Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:00 Uhr
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie, zu Allgemeinverfügungen, Merkblättern, Hygiene und Arbeitsschutz